Kirchenmusikseminar
Das Kirchenmusikseminar der Diözese Passau verfügt seit etwa drei Jahrzehnten über gut ausgebildete Lehrkräfte und zielführende Lehrpläne, um Jugendliche und Erwachsene kirchenmusikalisch vielseitig und umfassend zu fördern.
Die Ausbildung im Bischöflichen Kirchenmusikseminar Passau
Das Ziel des Unterrichtes im Kirchenmusikseminar des Bistums Passau ist die Entfaltung musikalischer Talente für den größtenteils ehrenamtlichen kirchenmusikalischen Dienst in den Pfarreien. Die abgelegten Prüfungen dienen gegenüber den Kirchengemeinden als Nachweis der Befähigung für die nebenberufliche kirchenmusikalische Tätigkeit im elementaren gottesdienstlichen Bereich.
Die Ausbildung zum nebenamtlichen Kirchenmusiker (C‑Kirchenmusiker) oder zu einer Teilbereichsqualifikation (C‑Organist/C‑Chorleiter) bzw. zum Eignungsnachweis D‑Chorleiter, D‑Kirchenmusiker, D‑Popularmusiker oder D‑Bläserchorleiter findet auf drei Ebenen statt: Wohnortnaher Einzelunterricht, regionaler Kleingruppenunterricht im Mentorat, zentrale Studientage sowie Pflichtwahlkurse zur eigenen Schwerpunktsetzung.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Ausbildungsbeginn im Kirchenmusikseminar erfolgt durch das Ausfüllen eines Anmeldebogens und ist für jedes Schuljahr bis jeweils zum 1. Juli möglich.
Unser aktuelles Ausbildungsprogramm 2024/2025:
Regelung der Aufnahmeprüfung für die Ausbildung am Kirchenmusikseminar der Diözese Passau
Das Ziel der Ausbildung im Kirchenmusikseminar des Bistums Passau ist die Entfaltung musikalischer Talente für den größtenteils ehrenamtlichen kirchenmusikalischen Dienst in den Pfarreien. Die abgelegten Prüfungen dienen gegenüber den Kirchengemeinden als Nachweis der Befähigung für die nebenberufliche kirchenmusikalische Tätigkeit im elementaren gottesdienstlichen Bereich (entsprechend der von der Deutschen Bischofskonferenz empfohlenen und vom Bistum Passau erlassenen Prüfungsordnung). Voraussetzung für die Ausbildung sind gewisse musiktheoretische Grundkenntnisse und eine natürliche Musikalität, die in einer Aufnahmeprüfung nachzuweisen sind.
1. Aufnahmeprüfung und Zulassung
(1) Die Zulassung wird vom Ergebnis einer Aufnahmeprüfung abhängig gemacht. Über die Zulassung entscheidet der Leiter des Kirchenmusikseminars im Einvernehmen mit evtl. an der Prüfung beteiligten Fachlehrern.
(2) Die Aufnahmeprüfung findet in der Regel zu Beginn des neuen Schuljahres nach den Sommerferien der allgemeinbildenden Schulen Bayerns statt. Anmeldungen dazu sind bis zum 1. Juli jeden Jahres erforderlich.
(3) Über die Zulassung zur Ausbildung entscheidet das Referat Kirchenmusik entsprechend der Rangfolge der Ergebnisse und der Aufnahmekapazitäten.
(4) Eine bestandene Aufnahmeprüfung behält zwei Jahre ihre Gültigkeit.
(5) Bei einer nicht bestandenen Aufnahmeprüfung kann die Möglichkeit der Teilnahme an einem Vorbereitungskurs des Kirchenmusikseminars der Diözese Passau für die nächste Aufnahmeprüfung bestehen.
(6) Bereits erworbene Teilbereichsqualifikationen (D) gelten als bestandene Aufnahmeprüfung für eine weiterführende nebenamtliche Kirchenmusikerausbildung (C )
(7) Das Mindestalter für die Aufnahme beträgt 14 Jahre. Eine Höchstaltersgrenze ist nicht gesetzt.
2. Anforderungen der Aufnahmeprüfung
(1) Nachweis über elementare Kenntnisse in der allgemeinen Musiklehre (schriftlich): Intervallkenntnisse im Violin- und Bassschlüssel bis Dezime: diatonische, chromatische, enharmonische Intervalle; Komplementärintervalle; Akkordkenntnisse: Dreiklänge Dur und Moll mit Umkehrungen; verminderte und übermäßige Dreiklänge; Quintenzirkel bis 6 Vorzeichen; alle Dur- und Molltonleitern; Kenntnis grundlegender musikalischer Fachbegriffe
(2) Nachweis über elementare Kenntnisse in Gehörbildung a) schriftlich Erkennen und Notieren von leitereigenen Tönen aus Durtonarten, sukzessiven Intervallen (bis Oktav) und Dreiklängen (Dur/Moll). Diktat einer leichten einstimmigen Melodie. b) mündlich-praktisch Erkennen und Nachsingen/Nachklatschen von einfachen Intervallen, Dreiklängen, Rhythmen und Taktarten; Nachsingen einfacher tonaler Melodien
(3) Nachweis einer bildungsfähigen Stimme durch a) Singen eines selbstgewählten, vorbereiteten Liedes aus dem Gotteslob bzw. für D‑Popularmusiker aus einem entsprechenden Songbook aus dem Bereich der christlichen Popularmusik; b) Vorlesen eines selbstgewählten Textes
(4) Nachweis des grundsätzlichen Beherrschens des Hauptinstruments durch (praktisch):
D‑Bläserchorleiter: Spiel einer Tonleiter (bis zu 3 Vorzeichen) auf Zuruf. Vortrag eines selbstgewählten Literaturstücks oder einer Etüde.
D‑Chorleiter: Spiel von Dreiklängen (Dur und Moll mit Umkehrungen, verminderte und übermäßige Dreiklänge bis 3 Vorzeichen), Vortrag eines selbstgewählten Literaturstückes. Als Hauptinstrument sind Klavier/Orgel und im genehmigten Ausnahmefall Gitarre möglich.
D‑Kirchenmusiker: Spiel von Dreiklängen (Dur und Moll mit Umkehrungen, verminderte und übermäßige Dreiklänge bis 3 Vorzeichen), Vortrag eines selbstgewählten, vierstimmigen Satz aus dem Orgelbuch zum Gotteslob auf der Orgel (mit Pedal).
D‑Popularmusiker: Vortrag zweier Literaturstücke auf einem Akkordinstrument, davon mind. eines in Jazz-/Popstilistik oder Vortrag eines Stücks auf einem Instrument eigener Wahl und eines Stücks auf einem Akkordinstrument.
Bei Interesse kann ein Termin für das unverbindliche Vorspielen oder Vorsingen (Nr. 2 Abschnitt (3) und (4)) vereinbart werden. Zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung werden im Kirchenmusikseminar Vorbereitungskurse angeboten werden. Die Vorbereitungskurse dienen der Kontrolle, ob man den Anforderungen entspricht. Sie haben nicht den Anspruch, dass man in der vorgegebenen Zeit die Anforderungen für die Aufnahmeprüfung von Grund auf erlernen kann.
Musterblätter der Aufnahmeprüfung ins Kirchenmusikseminar Passau und zugehörige Lösungsblätter, sowie weitere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie bei Ingrid Kuhn. Ein weiteres kirchenmusikalisches Aus- und Fortbildungsangebot finden Sie auf den Seiten der Max-Keller Schule — Berufsfachschule für Musik in Altötting.
Sie haben Fragen zum Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ingrid Kuhn
Mitarbeiterin
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Montag, Mittwoch und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr