Kirchenmusikseminar

Das Kirchenmusikseminar der Diözese Passau verfügt seit etwa drei Jahrzehnten über gut ausgebildete Lehrkräfte und zielführende Lehrpläne, um Jugendliche und Erwachsene kirchenmusikalisch vielseitig und umfassend zu fördern.

Die Ausbildung im Bischöflichen Kirchenmusikseminar Passau

Das Ziel des Unter­rich­tes im Kir­chen­mu­sik­se­mi­nar des Bis­tums Pas­sau ist die Ent­fal­tung musi­ka­li­scher Talen­te für den größ­ten­teils ehren­amt­li­chen kir­chen­mu­si­ka­li­schen Dienst in den Pfar­rei­en. Die abge­leg­ten Prü­fun­gen die­nen gegen­über den Kir­chen­ge­mein­den als Nach­weis der Befä­hi­gung für die neben­be­ruf­li­che kir­chen­mu­si­ka­li­sche Tätig­keit im ele­men­ta­ren got­tes­dienst­li­chen Bereich. 

Die Aus­bil­dung zum neben­amt­li­chen Kir­chen­mu­si­ker (C‑Kirchenmusiker) oder zu einer Teil­be­reichs­qua­li­fi­ka­ti­on (C‑Organist/​C‑Chorleiter) bzw. zum Eig­nungs­nach­weis D‑Chorleiter, D‑Kirchenmusiker, D‑Popularmusiker oder D‑Bläserchorleiter fin­det auf drei Ebe­nen statt: Wohn­ort­na­her Ein­zel­un­ter­richt, regio­na­ler Klein­grup­pen­un­ter­richt im Men­to­rat, zen­tra­le Stu­di­en­ta­ge sowie Pflicht­wahl­kur­se zur eige­nen Schwerpunktsetzung.

Anmeldung

Die Anmel­dung zum Aus­bil­dungs­be­ginn im Kir­chen­mu­sik­se­mi­nar erfolgt durch das Aus­fül­len eines Anmel­de­bo­gens und ist für jedes Schul­jahr bis jeweils zum 1. Juli mög­lich.
Ein jähr­li­cher Ein­stieg ist mög­lich, das Aus­bil­dungs­jahr ent­spricht dem Schuljahr.

Unser neues Ausbildungsprogramm 2026/2027:

Regelung der Aufnahmeprüfung für die Ausbildung am Kirchenmusikseminar der Diözese Passau

Das Ziel der Aus­bil­dung im Kir­chen­mu­sik­se­mi­nar des Bis­tums Pas­sau ist die Ent­fal­tung musi­ka­li­scher Talen­te für den größ­ten­teils ehren­amt­li­chen kir­chen­mu­si­ka­li­schen Dienst in den Pfar­rei­en. Die abge­leg­ten Prü­fun­gen die­nen gegen­über den Kir­chen­ge­mein­den als Nach­weis der Befä­hi­gung für die neben­be­ruf­li­che kir­chen­mu­si­ka­li­sche Tätig­keit im ele­men­ta­ren got­tes­dienst­li­chen Bereich (ent­spre­chend der von der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz emp­foh­le­nen und vom Bis­tum Pas­sau erlas­se­nen Prü­fungs­ord­nung). Vor­aus­set­zung für die Aus­bil­dung sind gewis­se musik­theo­re­ti­sche Grund­kennt­nis­se und eine natür­li­che Musi­ka­li­tät, die in einer Auf­nah­me­prü­fung nach­zu­wei­sen sind.

1. Auf­nah­me­prü­fung und Zulassung

(1) Die Zulas­sung wird vom Ergeb­nis einer Auf­nah­me­prü­fung abhän­gig gemacht. Über die Zulas­sung ent­schei­det der Lei­ter des Kir­chen­mu­sik­se­mi­nars im Ein­ver­neh­men mit evtl. an der Prü­fung betei­lig­ten Fachlehrern.

(2) Die Auf­nah­me­prü­fung fin­det in der Regel zu Beginn des neu­en Schul­jah­res nach den Som­mer­fe­ri­en der all­ge­mein­bil­den­den Schu­len Bay­erns statt. Anmel­dun­gen dazu sind bis zum 1. Juli jeden Jah­res erforderlich.

(3) Über die Zulas­sung zur Aus­bil­dung ent­schei­det das Refe­rat Kir­chen­mu­sik ent­spre­chend der Rang­fol­ge der Ergeb­nis­se und der Aufnahmekapazitäten.

(4) Eine bestan­de­ne Auf­nah­me­prü­fung behält zwei Jah­re ihre Gültigkeit.

(5) Bei einer nicht bestan­de­nen Auf­nah­me­prü­fung kann die Mög­lich­keit der Teil­nah­me an einem Vor­be­rei­tungs­kurs des Kir­chen­mu­sik­se­mi­nars der Diö­ze­se Pas­sau für die nächs­te Auf­nah­me­prü­fung bestehen.

(6) Bereits erwor­be­ne Teil­be­reichs­qua­li­fi­ka­tio­nen (D) gel­ten als bestan­de­ne Auf­nah­me­prü­fung für eine wei­ter­füh­ren­de neben­amt­li­che Kir­chen­mu­si­ker­aus­bil­dung (C )

(7) Das Min­dest­al­ter für die Auf­nah­me beträgt 14 Jah­re. Eine Höchst­al­ters­gren­ze ist nicht gesetzt.

2. Anfor­de­run­gen der Aufnahmeprüfung

(1) Nach­weis über ele­men­ta­re Kennt­nis­se in der all­ge­mei­nen Musik­leh­re (schrift­lich): Inter­vall­kennt­nis­se im Vio­­lin- und Bass­schlüs­sel bis Dezi­me: dia­to­ni­sche, chro­ma­ti­sche, enhar­mo­ni­sche Inter­val­le; Kom­ple­men­tär­in­ter­val­le; Akkord­kennt­nis­se: Drei­klän­ge Dur und Moll mit Umkeh­run­gen; ver­min­der­te und über­mä­ßi­ge Drei­klän­ge; Quin­ten­zir­kel bis 6 Vor­zei­chen; alle Dur- und Moll­ton­lei­tern; Kennt­nis grund­le­gen­der musi­ka­li­scher Fachbegriffe

(2) Nach­weis über ele­men­ta­re Kennt­nis­se in Gehör­bil­dung a) schrift­lich Erken­nen und Notie­ren von leit­er­ei­ge­nen Tönen aus Dur­ton­ar­ten, suk­zes­si­ven Inter­val­len (bis Oktav) und Drei­klän­gen (Dur/​Moll). Dik­tat einer leich­ten ein­stim­mi­gen Melo­die. b) mün­d­­lich-prak­­tisch Erken­nen und Nachsingen/​Nachklatschen von ein­fa­chen Inter­val­len, Drei­klän­gen, Rhyth­men und Takt­ar­ten; Nach­sin­gen ein­fa­cher tona­ler Melodien

(3) Nach­weis einer bil­dungs­fä­hi­gen Stim­me durch a) Sin­gen eines selbst­ge­wähl­ten, vor­be­rei­te­ten Lie­des aus dem Got­tes­lob bzw. für D‑Popularmusiker aus einem ent­spre­chen­den Song­book aus dem Bereich der christ­li­chen Popu­lar­mu­sik; b) Vor­le­sen eines selbst­ge­wähl­ten Textes

(4) Nach­weis des grund­sätz­li­chen Beherr­schens des Haupt­in­stru­ments durch (prak­tisch):
D‑Bläserchorleiter: Spiel einer Ton­lei­ter (bis zu 3 Vor­zei­chen) auf Zuruf. Vor­trag eines selbst­ge­wähl­ten Lite­ra­tur­stücks oder einer Etü­de.
D‑Chorleiter: Spiel von Drei­klän­gen (Dur und Moll mit Umkeh­run­gen, ver­min­der­te und über­mä­ßi­ge Drei­klän­ge bis 3 Vor­zei­chen), Vor­trag eines selbst­ge­wähl­ten Lite­ra­tur­stü­ckes. Als Haupt­in­stru­ment sind Klavier/​Orgel und im geneh­mig­ten Aus­nah­me­fall Gitar­re mög­lich.
D‑Kirchenmusiker: Spiel von Drei­klän­gen (Dur und Moll mit Umkeh­run­gen, ver­min­der­te und über­mä­ßi­ge Drei­klän­ge bis 3 Vor­zei­chen), Vor­trag eines selbst­ge­wähl­ten, vier­stim­mi­gen Satz aus dem Orgel­buch zum Got­tes­lob auf der Orgel (mit Pedal).
D‑Popularmusiker: Vor­trag zwei­er Lite­ra­tur­stü­cke auf einem Akkord­in­stru­ment, davon mind. eines in Jazz-/Pop­s­ti­­lis­­tik oder Vor­trag eines Stücks auf einem Instru­ment eige­ner Wahl und eines Stücks auf einem Akkordinstrument.

Bei Inter­es­se kann ein Ter­min für das unver­bind­li­che Vor­spie­len oder Vor­sin­gen (Nr. 2 Abschnitt (3) und (4)) ver­ein­bart wer­den. Zur Vor­be­rei­tung auf die theo­re­ti­sche Prü­fung wer­den im Kir­chen­mu­sik­se­mi­nar Vor­be­rei­tungs­kur­se ange­bo­ten wer­den. Die Vor­be­rei­tungs­kur­se die­nen der Kon­trol­le, ob man den Anfor­de­run­gen ent­spricht. Sie haben nicht den Anspruch, dass man in der vor­ge­ge­be­nen Zeit die Anfor­de­run­gen für die Auf­nah­me­prü­fung von Grund auf erler­nen kann.

Mus­ter­blät­ter der Auf­nah­me­prü­fung ins Kir­chen­mu­sik­se­mi­nar Pas­sau und zuge­hö­ri­ge Lösungs­blät­ter, sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Aus­bil­dung erhal­ten Sie bei Ingrid Kuhn. Ein wei­te­res kir­chen­mu­si­ka­li­sches Aus- und Fort­bil­dungs­an­ge­bot fin­den Sie auf den Sei­ten der Max-Kel­­ler Schu­le — Berufs­fach­schu­le für Musik in Altötting.

UnterrichtsvertragPLUS für Orgelschüler/innen

Erweiterte Förderung von kirchenmusikalischen Nachwuchskräften in der Diözese Passau

Seit 1968 bie­tet das Refe­rat Kir­chen­mu­sik im Bischöf­li­chen Ordi­na­ri­at Pas­sau jun­gen Talen­ten eine För­de­rungs­mög­lich­keit für die Orga­­nis­­ten- und Kir­chen­mu­si­ker­aus­bil­dung. Ziel des Pro­gramms ist es, musik­be­geis­ter­ten Jugend­li­chen bis zu drei Jah­ren eine fun­dier­te Grund­la­gen­aus­bil­dung am Instru­ment Kir­chen­or­gel zu ermög­li­chen und sie dabei auf die Auf­nah­me­prü­fung des Kir­chen­mu­sik­se­mi­nars vorzubereiten. 

Ab 1. März 2025 ist es mög­lich, mit dem neu­en Unter­richts­ver­trag­PLUS bis zu drei Jah­re zusätz­lich zum wöchent­li­chen 45-minü­­ti­­gen Orgel­un­ter­richt wei­te­re 45 Minu­ten musik­theo­re­ti­schen Unter­richt in all­ge­mei­ner Musik­leh­re, Gehör­bil­dung und Ton­satz zu erhal­ten. Dabei bleibt der Eigen­an­teil der Schü­ler und Pfarr­kir­chen­stif­tun­gen der­sel­be wie beim bis­he­ri­gen Unter­richts­ver­trag für den (45-minü­­ti­­gen) Orgel­un­ter­richt. Die Mehr­kos­ten über­nimmt kom­plett das Refe­rat Kir­chen­mu­sik. Die­ser Unter­richt­PLUS fin­det aus­schließ­lich bei den Regio­nal­kan­to­ren statt. Das inno­va­ti­ve Ange­bot soll dazu bei­tra­gen, die musi­ka­li­sche Nach­wuchs­för­de­rung in der Regi­on noch umfas­sen­der nach­hal­tig zu stär­ken, die Freu­de am Orgel­spiel zu för­dern und musik­theo­re­ti­sche Grund­la­gen zu ver­mit­teln. Inter­es­sier­te kön­nen sich an das Refe­rat Kir­chen­mu­sik der Diö­ze­se Pas­sau oder die Regio­nal­kan­to­ren wen­den, um wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu erhalten. 

Ein ent­spre­chen­des Ange­bot für die Blä­ser­chor­lei­ter­aus­bil­dung ist in Pla­nung. Über des­sen Beginn wird das Refe­rat Kir­chen­mu­sik vor­ab recht­zei­tig informieren.

Sie haben Fragen zum Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ingrid
Kuhn

Mitarbeiterin

Sprech­zei­ten:
Mon­tag, Mitt­woch und Frei­tag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Diens­tag und Don­ners­tag von 9:00 bis 12:00 Uhr