Aktuelles

Schließzeiten Referat Kirchenmusik

Das Refe­rat Kir­chen­mu­sik hat in den Pfingst­fe­ri­en geschlos­sen! Ab dem 23. Juni sind wir ger­ne wie­der für Sie da.

UnterrichtsvertragPLUS für Orgelschüler/innen

Erwei­ter­te För­de­rung von kir­chen­mu­si­ka­li­schen Nach­wuchs­kräf­ten in der Diö­ze­se Pas­sau

Seit 1968 bie­tet das Refe­rat Kir­chen­mu­sik im Bischöf­li­chen Ordi­na­ri­at Pas­sau jun­gen Talen­ten eine För­de­rungs­mög­lich­keit für die Orga­nis­ten- und Kir­chen­mu­si­ker­aus­bil­dung. Ziel des Pro­gramms ist es, musik­be­geis­ter­ten Jugend­li­chen bis zu drei Jah­ren eine fun­dier­te Grund­la­gen­aus­bil­dung am Instru­ment Kir­chen­or­gel zu ermög­li­chen und sie dabei auf die Auf­nah­me­prü­fung des Kir­chen­mu­sik­se­mi­nars vorzubereiten. 

Ab 1. März 2025 ist es mög­lich, mit dem neu­en Unter­richts­ver­trag­PLUS bis zu drei Jah­re zusätz­lich zum wöchent­li­chen 45-minü­ti­gen Orgel­un­ter­richt wei­te­re 45 Minu­ten musik­theo­re­ti­schen Unter­richt in all­ge­mei­ner Musik­leh­re, Gehör­bil­dung und Ton­satz zu erhal­ten. Dabei bleibt der Eigen­an­teil der Schü­ler und Pfarr­kir­chen­stif­tun­gen der­sel­be wie beim bis­he­ri­gen Unter­richts­ver­trag für den (45-minü­ti­gen) Orgel­un­ter­richt. Die Mehr­kos­ten über­nimmt kom­plett das Refe­rat Kir­chen­mu­sik. Die­ser Unter­richt­PLUS fin­det aus­schließ­lich bei den Regio­nal­kan­to­ren statt. Das inno­va­ti­ve Ange­bot soll dazu bei­tra­gen, die musi­ka­li­sche Nach­wuchs­för­de­rung in der Regi­on noch umfas­sen­der nach­hal­tig zu stär­ken, die Freu­de am Orgel­spiel zu för­dern und musik­theo­re­ti­sche Grund­la­gen zu ver­mit­teln. Inter­es­sier­te kön­nen sich an das Refe­rat Kir­chen­mu­sik der Diö­ze­se Pas­sau oder die Regio­nal­kan­to­ren wen­den, um wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu erhalten. 

Ein ent­spre­chen­des Ange­bot für die Blä­ser­chor­lei­ter­aus­bil­dung ist in Pla­nung. Über des­sen Beginn wird das Refe­rat Kir­chen­mu­sik vor­ab recht­zei­tig informieren.

Referat Kirchenmusik gratuliert Absolventen:

Pauschalvertrag GEMA

Der Pau­schal­ver­trag des Frei­staats Bay­ern mit der GEMA wur­de rück­wir­kend zum 1.1.2024 auf kirch­li­che Insti­tu­tio­nen erwei­tert. Kon­kret heißt das, dass auch kirch­li­che Trä­ger auf einer Flä­che bis zu 500 qm jetzt bis zu vier Ver­an­stal­tun­gen im Jahr kos­ten­los durch­füh­ren dür­fen.
Das hilft den Pfar­rei­en durch­aus z. B. für ein­tritts­freie Pfarr- und Kin­der­gar­ten­fes­te. Die Mel­de­pflicht besteht jedoch nach wie vor, aller­dings über­nimmt die Kos­ten der Frei­staat Bayern.

Wich­tig: Kon­zer­te sind nach wie vor mel­de- und kostenpflichtig.

Hier finden Sie die stets aktuellen Verhaltensregeln im kirchenmusikalischen Kontext für das Bistum Passau:

Alternativen zu Kehrversen von P. Norbert Weber

28 Kehr­ver­se und ein Kanon von dem frü­he­ren Pas­sau­er Diö­ze­san­mu­sik­di­rek­tor P. Nor­bert Weber (1933 – 2000) befin­den sich im Pas­sau­er Eigen­teil des Got­tes­lobs. Um Miss­brauchs­op­fer durch deren Ver­wen­dung nicht wei­ter zu ver­let­zen bzw. aus Soli­da­ri­tät mit den Opfern, emp­fiehlt das Refe­rat Kir­chen­mu­sik, die­se Kehr­ver­se in der got­tes­dienst­li­chen Pra­xis nicht wei­ter zu verwenden. 

Eine Über­sicht über die ent­spre­chen­den Got­­tes­­lob-Num­­mern mit mög­li­chen Alter­na­ti­ven fin­den Sie hier: