Aktuelles
Musikfreizeit für alle Kinder und Jugendlichen!!
Herzliche Einladung an alle Kinder und Jugendlichen, die gerne singen oder ein Blasinstrument spielen. Weitere Infos und die Anmeldeunterlagen finden Sie unten im Download. Wir freuen uns auf eure Anmeldungen!!
Ergänzende Regelung zum Umgang mit Musikalien von P. Norbert Weber OFMCap
1. Kehrvers GL 740 „Zum Altare Gottes lasst uns treten“
Bezüglich des Kehrverses in der Liste der nicht mehr zu musizierenden Werke von P. Norbert Weber OFMCap. (Amtsblatt für die Diözese Passau, Folge 4, 17. Juli 2023, 153. Jahrgang, Nr. 79) – GL 740 „Zum Altare Gottes lasst uns treten“ – hat sich inzwischen herausgestellt, dass dieser in Urheberverzeichnissen irrtümlich P. Norbert Weber zugeschrieben wurde. Der Kehrvers stammt in Wirklichkeit von Rudolf Thomas (1924 – 1987) und wurde lediglich in einem Wort durch P. Norbert Weber verändert, was keine schöpferische Eigenleistung darstellt.
Der Kehrvers kann daher weiterhin musiziert werden.
2. Orgelbegleitbuch zum Eigenteil des Bistums Passau
Im Orgelbuch zum Eigenteil des Gotteslob für das Bistum Passau Dr. J. Butz Musikverlag, Bonn 2013, finden sich verschiedene Sätze von P. Norbert Weber, die im Sinne des oben genannten Amtsblattbeschlusses nicht mehr musiziert werden sollen.
Die Orgelsätze zu den Gotteslobnummern
746 „Halleluja, Halleluja.“
756 „Da wir essen deiner Liebe Gaben“
758 „Mit diesem Opfermahl“
772 „Komm, o Herr, und bring uns deinen Frieden!“
773 „Biete auf deine Macht“
779 „Huldigen müssen dem Herrn alle Großen“
796 „Erbarme dich meiner, o Herr“
799 „Aus der Tiefe rufe ich, Herr, zu dir“
809 „Heiliger Herr und Gott“
stellen Begleitsätze zu Melodien von P. Norbert Weber dar, die gemäß dem genannten Beschluss in der kirchenmusikalischen Praxis des Bistums Passau nicht mehr verwendet werden. Diese Begleitsätze sind somit hinfällig.
Anstelle des Orgelbegleitsatzes zu GL 788 „Denk an deine Güte, Herr“ sollen die Sätze des Orgelbuchs zu GL 789 „Meine Augen, schauet auf“ und GL 790 „Freue dich, du Gottesstadt!“ verwendet werden, die dieselbe Melodie haben.
Bei GL 794 „Aus der Tiefe rufen wir zu dir“ ist ausschließlich Satz A, nicht mehr Satz B, zu verwenden.
Zu GL 747 „Halleluja, Halleluja.“ und GL 896 „Und Unser Lieben Frauen“ stehen ab sofort neue Orgelbegleitsätze auf der Homepage des Referats Kirchenmusik zum freien Download bereit, die anstelle der bisherigen Sätze verwendet werden sollen.
Aus urheberrechtlichen Gründen ist dies bei GL 801 „Christus ward für uns gehorsam“ nicht möglich. Für dieses Lied kann ein neuer Orgelbegleitsatz kostenfrei in gedruckter Form im Referat Kirchenmusik bestellt werden.
Amtsblatt für die Diözese Passau, Folge 10, 2. November 2025, 155. Jahrgang, Nr. 103
Öffentliche Zugänglichmachung von Liedern/Liedtexten
Der VDD hat den Rahmenvertrag mit der VG Musikedition bis Ende 2027 verlängert, dass Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen oder zeitversetzen Übertragung von Gottesdiensten oder anderen liturgischen Feiern (z. B. Streamen) öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.
Unser Jahresprogramm 2025/2026 zum Download:
UnterrichtsvertragPLUS für Orgelschüler/innen
Erweiterte Förderung von kirchenmusikalischen Nachwuchskräften in der Diözese Passau
Seit 1968 bietet das Referat Kirchenmusik im Bischöflichen Ordinariat Passau jungen Talenten eine Förderungsmöglichkeit für die Organisten- und Kirchenmusikerausbildung. Ziel des Programms ist es, musikbegeisterten Jugendlichen bis zu drei Jahren eine fundierte Grundlagenausbildung am Instrument Kirchenorgel zu ermöglichen und sie dabei auf die Aufnahmeprüfung des Kirchenmusikseminars vorzubereiten.
Ab 1. März 2025 ist es möglich, mit dem neuen UnterrichtsvertragPLUS bis zu drei Jahre zusätzlich zum wöchentlichen 45-minütigen Orgelunterricht weitere 45 Minuten musiktheoretischen Unterricht in allgemeiner Musiklehre, Gehörbildung und Tonsatz zu erhalten. Dabei bleibt der Eigenanteil der Schüler und Pfarrkirchenstiftungen derselbe wie beim bisherigen Unterrichtsvertrag für den (45-minütigen) Orgelunterricht. Die Mehrkosten übernimmt komplett das Referat Kirchenmusik. Dieser UnterrichtPLUS findet ausschließlich bei den Regionalkantoren statt. Das innovative Angebot soll dazu beitragen, die musikalische Nachwuchsförderung in der Region noch umfassender nachhaltig zu stärken, die Freude am Orgelspiel zu fördern und musiktheoretische Grundlagen zu vermitteln. Interessierte können sich an das Referat Kirchenmusik der Diözese Passau oder die Regionalkantoren wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
Ein entsprechendes Angebot für die Bläserchorleiterausbildung ist in Planung. Über dessen Beginn wird das Referat Kirchenmusik vorab rechtzeitig informieren.
Pauschalvertrag GEMA
Der Pauschalvertrag des Freistaats Bayern mit der GEMA wurde rückwirkend zum 1.1.2024 auf kirchliche Institutionen erweitert. Konkret heißt das, dass auch kirchliche Träger auf einer Fläche bis zu 500 qm jetzt bis zu vier Veranstaltungen im Jahr kostenlos durchführen dürfen.
Das hilft den Pfarreien durchaus z. B. für eintrittsfreie Pfarr- und Kindergartenfeste. Die Meldepflicht besteht jedoch nach wie vor, allerdings übernimmt die Kosten der Freistaat Bayern.
Wichtig: Konzerte sind nach wie vor melde- und kostenpflichtig.
Hier finden Sie die stets aktuellen Verhaltensregeln im kirchenmusikalischen Kontext für das Bistum Passau:
Alternativen zu Kehrversen von P. Norbert Weber
28 Kehrverse und ein Kanon von dem früheren Passauer Diözesanmusikdirektor P. Norbert Weber (1933 – 2000) befinden sich im Passauer Eigenteil des Gotteslobs. Um Missbrauchsopfer durch deren Verwendung nicht weiter zu verletzen bzw. aus Solidarität mit den Opfern, empfiehlt das Referat Kirchenmusik, diese Kehrverse in der gottesdienstlichen Praxis nicht weiter zu verwenden.
Eine Übersicht über die entsprechenden Gotteslob-Nummern mit möglichen Alternativen finden Sie hier: