
Kirchenmusikalische Ehrungen für nebenberuflich und ehrenamtlich kirchenmusikalisch Tätige
Ehrungsrichtlinien gültig ab dem 1. Januar 2025
Kirchenmusik ist eine tragende Klangsäule in der Feier der Liturgie und der Verkündigung.
Die Diözese Passau dankt gemeinsam mit dem Diözesan-Cäcilienverband Passau (DCV) nebenamtlich kirchenmusikalisch aktiven Personen für ihr jahrelanges Engagement um die Musica sacra. Zudem bezeugen die verschiedenen Ehrungen auf beeindruckende Weise die treue Bindung an eine (kirchen-)musikalische Gemeinschaft.
I. Für die Chorsänger, Kantoren, (Bläser-)Chorleiter, Organisten, Bläser oder Leiter bzw. Mitglieder kirchlicher Instrumentalgruppen gibt es folgende Auszeichnungen der Diözese:
a) Urkunden für eine aktive kirchenmusikalische Tätigkeit
von 5 bis 10 Jahren: Bronze
von 15 bis 25 Jahren: Silber
von 30 bis 50 Jahren: Gold
von 55 bis 80 Jahren: Ehrenurkunde
Die Urkunden können im Fünfjahresschritt ausgestellt werden.
b) Ehrenzeichen für eine aktive kirchenmusikalische Tätigkeit
von 10 Jahren: Ehrennadel in Bronze
von 25 Jahren: Ehrennadel in Silber
von 40 Jahren: Ehrennadel in Gold
von 50 Jahren: goldene Ehrennadel mit Zahl „50”
von 60 Jahren: goldene Ehrennadel mit Zahl „60“
von 70 Jahren: goldene Ehrennadel mit Zahl „70“
Darüber hinaus können weitere Ehrennadeln zusätzlich bestellt werden. Diese sind kostenpflichtig und werden für 5,00 Euro/Stück zzgl. Versandkosten in Rechnung gestellt.
II. Die Bronze- und Silberurkunden werden je nach kirchenmusikalischer Tätigkeit des/der Geehrten vom Diözesanmusikdirektor (qua Amt gleichzeitig Diözesan-Cäcilienverbandspräses) alleine (für Leiter und Mitglieder kirchlicher Chöre) bzw. zusammen mit dem Referenten für kirchliche Kinder- und Jugendkantoreien (für Leiter und Mitglieder von kirchlichen Kinder- und Jugendchören), bzw. dem Referenten für Liturgiegesang (für Kantoren), bzw. dem Referenten für das Neue Geistliche Lied (für Leiter und Mitglieder von kirchlichen Instrumentalgruppen) bzw. dem Referenten für die kirchlichen Bläsergruppen (für Leiter und Mitglieder kirchlicher Bläsergruppen) bzw. dem Orgelreferenten (für Organisten) unterschrieben.
Die Goldurkunden werden gemeinsam vom Diözesanmusikdirektor und dem Diözesanbischof, die Ehrenurkunden ausschließlich vom Diözesanbischof unterschrieben.
III. Die Jahre der Mitgliedschaft können sukzessive in verschiedenen kirchenmusikalischen Gruppen wie z.B. einem Kinderchor und einem kirchlichen Vokalensemble geleistet sein. Über die Anerkennung von begründeten Unterbrechungszeiten (wie z.B. Mutation, nachgewiesener Militär- bzw. Zivildienst, Krankheit), die nicht länger als zwei Jahre dauerten, entscheidet die jeweilige Leitung der kirchenmusikalischen Gruppe.
IV. Bei einer gleichzeitigen Mitgliedschaft in verschiedenen Ensembles kann eine Ehrung nur in einer der Gruppierungen vollzogen werden.
V. Scheidet eine kirchenmusikalisch nebenamtlich tätige Person aus langjährigem Dienst aus und soll jenseits einer Mitgliedschaftsehrung verabschiedet werden, so kann hierfür beim Referat Kirchenmusik eine entsprechende Urkunde beantragt werden, die von Diözesanmusikdirektor bzw. Diözesancäcilienverbands-Präses und (Orts-)Pfarrer unterschrieben wird.
VI. Alle Anträge für diese Ehrungen müssen in schriftlicher Form (per E‑Mail oder Post) mittels Antragsformular mindestens vier Wochen vor der Ehrung im Referat Kirchenmusik eingereicht werden.
VII. Ein Antrag muss folgende Angaben enthalten:
— Name der Pfarrei
— Vor- und Zuname(n) mit Geburtsdatum der zu ehrenden Person(en), ggf. Mädchenname
— Dauer der kirchenmusikalischen Aktivität der Person(en)
— Art der kirchenmusikalischen Tätigkeit(en) in welcher Pfarrei bzw. musikalischen Gruppe (mit Ort)
— Datum der Ehrung
— Angabe, wohin die Urkunden und Nadeln/Ehrenabzeichen geschickt werden sollen.
Hier können Sie die Antragsformulare herunterladen:
VIII. Die Kosten für all diese diözesanen Ehrungen übernimmt bei der Erstausstellung der Diözesan Cäcilienverband. Bei Verlust wird ein Zweitexemplar jeder Urkunde und jeder Nadel mit jeweils 5,00 Euro zzgl. Versandkosten dem Empfänger in Rechnung gestellt.
IX. Palestrina-Medaille für Chöre mit einer mindestens hundertjährigen Tradition.
Der Dachverband der Diözesan-Cäcilienverbände, der Allgemeine Cäcilien-Verband für Deutschland, ehrt mit der Palestrina-Medaille alle Kirchenchöre, die eine kirchenmusikalische Tätigkeit von mindestens einhundert Jahren nachweisen können.
Alle für die Auszeichnung in Frage kommenden Kirchenchöre können vom Sekretariat des ACV hierfür Antragsformulare anfordern (oder herunterladen), die in zweifacher Ausfertigung mit dem Dokumentationsmaterial mindestens acht Wochen vor dem geplanten Verleihungstermin an das Sekretariat des ACV einzusenden sind. Hinsichtlich einer Bearbeitungspauschale wird auf den ACV verwiesen.
Sekretariat des ACV
Weinweg 31
93049 Regensburg
Tel.: +49 941 84339
X. Bei allen anderen Jubiläen sind die Ensembles bzw. Pfarreien gebeten, ihren Mitgliedern in angemessener Form selbst Dank und Anerkennung auszusprechen. Hierbei wird auf die ACV-Verdienstnadel verwiesen. Diese Ehrung, die die Nadel und eine Urkunde beinhaltet, soll vor allem den besonderen Einsatz im Bereich der Kirchenmusik würdigen. So kann die Verdienstnadel an alle verliehen werden, die sich durch außerordentliches Engagement ausgezeichnet haben, wie z. B. Chorvorstände oder Kassenwarte.
Die Nadel kann formlos unter Nennung des Namens und einer kurzen Schilderung der Verdienste des/der zu Ehrenden bei der ACV-Geschäftsstelle ACV, Weinweg 31, 93049 Regensburg, beantragt werden. Hinsichtlich einer Bearbeitungspauschale wird auf den ACV verwiesen.
XI. Die Verleihungen der Ehrungen für Chorsänger, Kantoren, (Bläser-)Chorleiter, Organisten, Bläser oder Leiter bzw. Mitglieder kirchlicher Instrumentalgruppen nimmt in der Regel der Ortspfarrer vor. In begründeten Fällen kann für eine besondere Verleihung der jeweilige Regionalkantor oder der Referent für die kirchlichen Bläsergruppen angefragt werden.
Für die Ehrungen mit 60 oder 70 Jahren Mitgliedschaft ist zudem eine Verleihung im Rahmen der diözesanen Cäcilienfeier am 22. November eines jeden Jahres durch den Bischof oder einen Stellvertreter zusammen mit dem Diözesanmusikdirektor an Stelle der Verleihung vor Ort möglich. Anträge hierfür sind bis zum 15. September an das Referat Kirchenmusik zu stellen.
Die Verleihung der Palestrina-Medaille obliegt dem Diözesancäcilienverbands-Präses, die der ACV-Verdienstnadel einem Mitglied des Chorvorstands.
Passau, den 22. November 2024, am Gedenktag der Jungfrau und Märtyrerin Cäcilia
Referat Kirchenmusik
Domplatz 3
94032 Passau
Tel.: +49 851 393‑5127
E‑Mail: kirchenmusik@bistum-passau.de