Pauschalvertrag GEMA
Der Pauschalvertrag des Freistaats Bayern mit der GEMA wurde rückwirkend zum 1.1.2024 auf kirchliche Institutionen erweitert. Konkret heißt das, dass auch kirchliche Träger auf einer Fläche bis zu 500 qm jetzt bis zu vier Veranstaltungen im Jahr kostenlos durchführen dürfen.
Das hilft den Pfarreien durchaus z. B. für eintrittsfreie Pfarr- und Kindergartenfeste. Die Meldepflicht besteht jedoch nach wie vor, allerdings übernimmt die Kosten der Freistaat Bayern.
Wichtig: Konzerte sind nach wie vor melde- und kostenpflichtig.
Öffentliche Zugänglichmachung von Liedern/Liedtexten
Der VDD hat den Rahmenvertrag mit der VG Musikedition bis Ende 2027 verlängert, dass Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen oder zeitversetzen Übertragung von Gottesdiensten oder anderen liturgischen Feiern (z. B. Streamen) öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.
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Dr.
Marius
Schwemmer
Diözesanmusikdirektor
Markus
Biber
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter



